Gebühren der Rechtsanwälte
  
            -         Grundsätze 
              
                            Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Gesetz geregelt.  
                            Abweichungen gelten nur ,wenn mit Ihnen vereinbart. 
                            Die Anwaltskosten im Prozessfalle trägt in der Regel der, der einen  
                            Prozess verliert  
                            Ausnahmen : Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder die eigenen Kosten. 
                            In Wohnungseigentumssachen u.a. gilt gerichtliches Ermessen. 
              
            -         Gebühren in Zivilsachen 
              
            Die hier anfallenden Anwaltskosten sind festgelegt nach Streitwert  
            im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 
            Aussergerichtliche Gebühren hängen von der Schwierigkeit und dem  
            notwendigen Aufwand etc. ab  
            Prozessgebühren sind unabhängig von der Dauer und vom Aufwand eines Prozesses. 
                            Aussergerichtliche Gebühren werden teilweise auf Prozessgebühren 
              
            -         Gebühren in Strafsachen 
              
            Hier können mit aufwandsabhängigen Schwankungsbreiten die 
            Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr zum Tragen kommen 
              
            -         Zum Schutz des Mandanten: Die Erstberatungsgebühr 
              
            Sie beträgt maximal 260,- € pro Erstberatung im Normalfalls und bei Verbrauchern nur maximal € 190,- , jweils zuzüglich Auslagen und MWSt 
              
            -         Staatliche finanzielle Hilfe für Mandanten 
              
            Wir informieren und helfen, wenn Sie sich die Anwaltskosten nicht leisten können, damit Sie einen  
            Antrag auf Beratungshilfe in aussergerichtliche Angelegenheiten, oder einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für Prozesse stellen können 
              
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